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Förderung durch die Europäische Union

Nach Artikel 13 der VO (EU) Nr. 808/2014 i. V. m. Anhang III zuletzt geändert durch VO (EU) Nr.
2016/669, besteht für Begünstigte, die eine Zuwendung aus dem ELER erhalten, die Verpflichtung zur
Information und Publizität. Ziel ist es, während der Durchführung und nach Abschluss eines Vorhabens
im ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen die Öffentlichkeit über die finanzielle Unterstützung
der EU zu unterrichten.

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit „Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“

Mit diesen Maßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation unterstützt. Ziel ist eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf Artenvielfalt, Boden, Wasser und den Schutz des Klimas.

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